Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (abgekürzt „AGB“, nicht-standardsprachlich auch oft „AGBs“,„AGB's“ oder „AGBen“) sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten
Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (der Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrages stellt.
Dabei ist es gleichgültig, ob die Bestimmung einen äußerlich gesonderten Bestandteil des Vertrags (umgangssprachlich „das Kleingedruckte“ genannt) bilden oder in
die Vertragsurkunde selbst aufgenommen werden.
Auszug: aus der DTV - Reihe
Deutscher Tourismusverband; Recht in der Praxis.
Hier: Stornierung eines Beherbergungs- oder Mietvertrages
Immer wieder gibt es Ärger, wenn ein Gast eine bereits gebuchte Unterkunft storniert. Oft weiß dieser selbst nicht, wie er sich in so einem Fall verhalten muss. Häufig ist auch der Hotelier / Vermieter über die Rechtslage nicht ausreichend informiert. Wir haben diese Regelung für unsere Ferienwohnung Qi im Kaiserhof auf Norderney, übernommen.
Grundsatz
Ob ein Gast ein Hotel- oder ein Privatzimmer, eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus mietet, immer gilt der Grundsatz: Gebucht ist gebucht. Eine Stornierung ist nur innerhalb von 24 Stunden unentgeltlich.
Das heißt: Wer eine Unterkunft angemietet hat, hat sich damit auch verpflichtet. Dies gilt sowohl bei einem Beherbergungsvertrag als auch bei einem Mietvertrag.
Bei der privaten Unterkunft in einer Ferienwohnung, wenn die Vermietung direkt durch den Eigentümer erfolgt, wird ein Mietvertrag abgeschlossen. Der Mietvertrag ist geschlossen, sobald die Unterkunft bestellt und zugesagt ist.
Für den Fall, dass eine Zusage zeitlich nicht mehr möglich war, reicht es sogar, wenn der Vermieter die Unterkunft bereitstellt. Storniert der Gast den Vertrag, so bleibt er zur Zahlung des vereinbarten Mietpreises trotzdem verpflichtet. Dabei spielt es keine Rolle, wie lange vor seinem Reiseantritt er storniert hat. Auch aus welchem Grund er storniert hat – Krankheit, zu viel Arbeit, keine Lust mehr – ist nicht entscheidend.
Ausnahme
Allerdings gibt es eine einzige Ausnahme: ein Fall von so genannter höherer Gewalt.
Reiserücktrittskosten-Versicherung
Es wird ausdrücklich eine Reiserücktrittskosten-Versicherung empfohlen.
Wer sich absichern will, kann eine Reiserücktrittskosten - Versicherung bei seinem Versicherer abschließen. Dann erstattet das ausgewählte Versicherungsunternehmen die anfallenden Stornokosten.
Dies gilt nur bei Krankheit und bei einem Unfall. In der Regel greift die Reiserücktrittskosten-Versicherung ausschließlich in akuten und unerwarteten Fällen. Beispiel: plötzliche
Blinddarmreizung
Kosten
Grundsätzlich bleibt der Gast zur Zahlung des vereinbarten Preises verpflichtet. Der Vermieter muss aber seine ersparten Aufwendungen – zum Beispiel für Strom,
Wasser oder auch Frühstück – davon abziehen.
Dazu gibt es eine ständige Rechtsprechung, die folgendes vorsieht:
1. Zimmer mit Frühstück – Abzug von 10 bis 20 Prozent
2. Halbpension – Abzug von 30 Prozent
3. Vollpension – Abzug von 40 Prozent
4. Ferienwohnung - Abzug von 5 Prozent
Beispielrechnung
Für eine Ferienwohnung war ein Preis von EUR 400 vereinbart. Davon zieht der Vermieter 20 Euro, d.h. 5% ab. Der Mieter zahlt noch EUR 380,00.
Wenn die Unterkunft zum fraglichen Zeitpunkt ganz oder teilweise anderweitig vermietet werden konnte, muss der verhinderte Gast den vereinbarten Preis nur noch teilweise zahlen.
Eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 40,00 wird in Rechnung gestellt.
Der Vermieter wird sich auf jeden Fall bemühen, die Unterkunft anderweitig zu vermieten.
Gerichtsstand ist Weinheim.